Ab dem 1. Juli 2022 können psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, welche die eidgenössischen Anforderungen erfüllen und eine kantonale Zulassung haben, ihre Tätigkeit selbstständig ausüben und ihre Leistungen über die Grundversicherung abrechnen. Voraussetzung ist, dass die Psychotherapie zuvor ärztlich angeordnet wird. Wer kann Anordnungen ausstellen?Ein Facharzt oder eine Fachärztin mit Fachtitel in Allgemein-, Innerer Medizin, Psychiatrie…